Kaufpreise

Grundstücke E23 und E24

Der Mindestkaufpreis der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben beträgt für das Grundstück

  • E23155€/m²
  • E24: 155€/m²

Es wird um Abgabe eines Angebotes gebeten. Angebote für ein oder beide Grundstücke sind zulässig.

Bitte beachten Sie die Ausführungen unter Punkt 6. (Erschließung) im Exposé, welches am 05.07.2023 zum Download bereit gestellt wird.

Auf Basis der eingehenden Kaufpreisangebote werden mit den Höchstbietern weitere Verkaufsgespräche geführt, sofern deren Bonität nachgewiesen ist.

Der Erwerb ist für den/die Käufer provisionsfrei.

Allgemeine Informationen

  • Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben behält sich die Entscheidung vor, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen das Grundstück verkauft wird und mit den Interessentinnen und Interessenten nachzuverhandeln.
  • Hinweis für Beschäftigte des Bundesministeriums der Finanzen und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben: Die Veräußerung von Grundstücken an die vorgenannten Beschäftigten durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ist nur mit besonderer Genehmigung zulässig. Versehen Sie Ihr Angebot daher bitte mit einem entsprechenden Hinweis, wenn Sie Beschäftigte/r des Bundesministeriums der Finanzen (nicht nachgeordneter Bereich) oder der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sind.
  • Mit der Versendung des Exposés ist kein Maklerauftrag verbunden. Makler, die dieses Kaufobjekt anbieten, handeln nicht im Auftrag der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.


Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Angeboten handelt. Dieses Verfahren ist nicht mit den Verfahren nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) oder der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – ausgenommen Bauleistungen – (VOL) bzw. der Vergabeverordnung (VgV) und der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) vergleichbar. Mit der Abgabe eines Angebotes entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages.

Kontakt